(Jahresbeiträge):
Ab 01.01.2015 | |
Erwachsene | 72 EUR |
Familien (Eltern und alle Kinder bis zum 31.12. nach ihrem 18. Geburtstag) |
140 EUR |
Kinder und Jugendliche bis zum 31.12. nach ihrem 18. Geburtstag, Mitglieder über 18 Jahre, die sich in Berufsausbildung, Studium, Wehrpflicht oder Zivildienst befinden (Nachweise sind der Vorstandschaft rechtzeitig, d.h. am Anfang eines Kalenderjahres vorzulegen |
36 EUR |
passive Mitglieder | 30 EUR |
passive jugendliche Mitglieder | 10 EUR |
Mitglieder in den Folgejahren nach dem 75. Geburtstag | beitragsfrei |
Ehrenmitglieder/ Ehrenvorstände/ verdiente Mitglieder nach Beschluss durch den Vereinsausschuss | beitragsfrei |
Die Beiträge sind Jahresbeiträge, die in der Regel in einer Summe frühestens zu Beginn des Kalenderjahres mittels Lastschriftverfahren eingezogen werden.
Sollten Änderungen in der Bankverbindung zu einer kostenpflichtigen Stornierung führen, die das Mitglied zu vertreten hat, hat das Mitglied auch die Gebühren zu tragen.
Für Barzahler ist der Beitrag spätestens zum 1. Februar des Kalenderjahres zu leisten.
In besonderen Notsituationen/ Sozialfällen u.a. entscheidet im Einzelnen der read more here Vorstand über abweichende Sätze, die jährlich neu zu prüfen sind.
Bei Vereinseintritt während des Kalenderjahres ist je Monat 1/12 des Beitrages, auf EURO aufgerundet, fällig.
Spartenbeitrag für die Abteilung Fußball
3 Euro pro Monat für alle aktiven Fußballer/-innen. Ab dem 2.Kind fällt (bis zum 18. Lebensjahr) kein Spartenbeitrag an.
Der Spartenbeitrag wird zum 15.10. als SEPA Lastschrift eigezogen.
Spartenbeitrag für die Abteilung Stockschießen
15 Euro pro Jahr werden bar an den Abteilungskassierer bezahlt.
(Jahresbeiträge):
Die Beiträge fallen zusätzlich zu den Hauptvereinsbeiträgen an.
Mitgliedsbeiträge (jährlich): | |
Familien inkl. aller Kinder/ Jugendlichen bis 18 Jahre | 120 EUR |
Erwachsene | 60 EUR |
Jugendliche ab 15 bis 18 Jahre | 40 EUR |
Kinder bis 14 Jahre | 30 EUR |
Fördermitglieder/ passive Mitglieder Erwachsene Kinder/ Jugendliche |
25 EUR frei |
Die Beiträge sind Jahresbeiträge, die in der Regel in einer Summe frühestens zu Beginn des Kalenderjahres mittels Lastschriftverfahren eingezogen werden.
Sollten Änderungen in der Bankverbindung zu einer kostenpflichtigen Stornierung führen, die das Mitglied zu vertreten hat, hat das Mitglied auch die Gebühren zu tragen.
In besonderen Notsituationen/ Sozialfällen u.a. entscheidet im Einzelnen der Vorstand über abweichende Sätze, die jährlich neu zu prüfen sind.
Jedes Jahr bis spätestens Ende Januar wird eine Bestätigung über Schule/Studium oder Ausbildung benötigt, wenn ein Mitglied ab 18 Jahre den Jugendbeitrag behalten möchte.
Achtung: Falls dies nicht selbständig eingreicht wird, wird der Erwachsenenbeitrag eingezogen!
Sonstige von den Mitgliedern zu erbringende Leistungen:
In der Abteilung Tennis leisten alle erwachsenen Mitglieder 4 Arbeitsstunden. Für nicht geleistete Stunden wird das Mitglied mit 15,- Euro pro Stunde belastet. Jugendliche (15-18 Jahre) leisten 2 Arbeitsstunden im Kalenderjahr. Für nicht geleistete Stunden wird der Jugendliche mit 7,50 Euro pro Stunde belastet.
Für Kinder bis 14 Jahre, deren Eltern nicht Mitglieder der Abteilung Tennis sind, fallen einmal jährlich 30,- EUR für Material (z.B. Bälle) und Platzpflege an.
Im Übrigen verweisen wir auf die Abteilungsordnung und die The basic principles of a headache Spielordnung der Abteilung Tennis.
Ein Gastspieler kann nur mit einem aktiven Mitglied spielen. Die Spielgebühr beträgt 4 Euro pro Stunde für Erwachsene und 2 Euro für Kinder.
Für den Gastspieler müssen vor dem Spiel beim Vorstand Gastspielmarken gekauft werden. Diese sind vor Spielbeginn in den dafür vorgesehenen Kasten einzuwerfen.
Gastspieler dürfen maximal fünfmal pro Saison spielen (ausgenommen Kinder und Jugendliche). Gastspieler dürfen ab 17.00 Uhr zeitgleich nicht mehr als einen Platz belegen.
Ausnahmen können in begründeten Fällen von der Vorstandschaft erteilt werden.